Preise und Zuweisung
Woran orientiert sich das Honorar?
Als Diplom Oecotrophologin bin ich beim BerufsVerband Oecotrophologie e.V. für professionelle Ernährungsberatung zertifiziert. Das Zertifikat ist Qualitätsmerkmal für die fachkundige Ernährungsberatung und -therapie und garantiert durch berufsbegleitende Weiterbildung die besondere fachliche Eignung.
Mein Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V. (PDF ca. 700 KB).
Das Beratungshonorar für 50 Minuten beträgt Euro 100,00 netto. Es wird die in Anspruch genommene Zeit abgerechnet.
Zahlungsart
Nach Abschluss der Ernährungsberatung, -therapie erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung.
Abrechnung Honorar
Ernährungsberatung mit Vorlage einer ärztlichen Zuweisung (Ernährungstherapie) ist nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Ernährungsberatung zur Prävention, d.h. ohne Vorlage einer ärztlichen Zuweisung, muss zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer abgerechnet werden.
Wer erstellt die ärztliche Zuweisung?
Jeder behandelnde Arzt kann eine ärztliche Zuweisung zur Ernährungsberatung ausstellen. Es handelt sich um eine budgetneutrale Verordnung. Dazu bedarf es keines besonderen Vordrucks. Es kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Formular ärztliche Zuweisung (PDF ca. 190 KB) sein.
Hier geht’s zur Antragstellung auf Kostenbeteiligung.
Anmeldung und Erstberatung
Anmeldung
Wenn Sie die Beratung starten möchten, schicken Sie bitte die Anmeldung (PDF ca. 110 KB) ausgefüllt und unterschrieben per Email zurück an: info@ulrike-breunig.de
Erstberatung
Als Vorbereitung für die Erstberatung ist es hilfreich, wenn Sie vorab ein Ernährungstagebuch (PDF ca. 200 KB) über 7 Tage führen (optional).
Befundkopien: Falls relevante Arztberichte oder Befundkopien vorliegen (z.B. Laborwerte, Allergietests, Berichte von Magen-, Darmspiegelungen etc.), schicken Sie diese gerne an: info@ulrike-breunig.de